Bald EU-weit einheitliche Strafen für Verstöße gegen die Sozialvorschriften? (Juni 2010)

Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit eine Reihe von Forderungen verabschiedet, die sich mit der EU-weiten unterschiedlichen Auslegung, Kontrolle und Ahndung der Sozialvorschriften befassen. Nachfolgend ein stichwortartiger Auszug der umfangreichen Kritikpunkte und Forderungen des EU-Parlaments.

Für den selben Verstoß kann eine Geldbuße zwischen 58,23 € (Malta) und über 5 000 € (Österreich, Zypern, Deutschland und Irland) betragen

Das Bußgeld für eine Überschreitung der täglichen Lenkzeit um mehr als zwei Stunden kann in Spanien (4600 EUR) zehnmal höher sein als in Griechenland (400 EUR)

Die Mitgliedstaaten benützen auch sehr unterschiedliche Methoden, um die Bußgelder festzulegen: die verschiedenen Grenzen werden entweder in Minuten, Stunden oder als Prozentsatz ausgedrückt
 
Die Höchstsätze der Bußgelder unterscheiden sich ebenfalls erheblich, 586 € in Litauen und 30 000 EUR in Frankreich, wobei dort noch zusätzlich eine Haftstrafe verhängt werden kann

Insgesamt sehen sieben Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen sogar Haftstrafen vor

Durch unterschiedliche Auslegungen ist die Rechtslage bei internationalen Transporten für Unternehmer und insbesondere auch für Fahrer schwer durchschaubar geworden. Die europäischen Regelungen müssen zwingend einheitlich und verbindlich ausgelegt werden

Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert möglichst einheitliche nationale Rechtsvorschriften zu beschließen, die eine zielgerichtete, angemessene und abschreckende Wirkung haben und die Schwere des Verstoßes berücksichtigen

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre für Kontrollen zuständigen Mitarbeiter stets nach den neusten Entwicklungen in der Datenerhebung zu schulen; gleichzeitig müssen häufigere und gründlichere Kontrollen auf der Straße und auf dem Betriebsgelände von Unternehmen erfolgen

Auf die von Euro Contrôle Route eingerichtete Meldestelle für unverhältnismäßige Sanktionen wird hingewiesen und Fahrer und Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, der Stelle Fälle von unangemessener und diskriminierender Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu melden

Zusammenfassend wird festgestellt, dass nicht nur die Höhe der Strafen sich in den einzelnen Mitgliedstaaten stark unterscheiden, sondern auch die Arten der vorgesehenen Sanktionen sowie die Einstufung der einzelnen Verstöße gegen die Sozialvorschriften. Die EU-Kommission betrachtet diese Situation als unbefriedigend für Fahrer und Transportunternehmen und fordert eine EU-weite Angleichung.

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