Bundesverwaltungsgericht beendet Führerscheintourismus (März 2010)
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVG) entschied, dass eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden aberkannt werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheininhaber nur einen Scheinwohnsitz im Ausland hat..
Im genannten Verfahren ging es um zwei Autofahrer, denen wegen Verkehrsverstößen der Führerschein entzogen worden war. Statt
der Vorlage des daraufhin angeforderten MPU-Gutachtens erwarben beide in Polen eine Fahrerlaubnis. Diese wurde von den
deutschen Behörden allerdings aberkannt. Vorher hatte sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht die
Aberkennung für zulässig gehalten, weil die Kläger keinen ordentlichen Wohnsitz in Polen nachweisen konnten. Der genaue
Sachverhalt muss nun noch geklärt werden; Das BVG hat den Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen. Ähnlich hatte im
vergangenen Sommer bereits der Europäische Gerichtshof entschieden. (jb, 1.3.10) Quelle: Fahrschule online.



