Unterschiedliche Förderungen auch für 2010 möglich (Dezember 2009)

Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung. Nachfolgend eine "Kurzübersicht" einiger Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen. ACHTUNG: Die Antragsfrist beim BAG endet am 31.03.2010 (es zählt der Eingang des Antrags beim BAG). Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde und mit der Durchführung der zu fördernder Maßnahmen darf erst nach Antragstellung und Bestätigung des Eingangs beim BAG begonnen werden!

De-minimis
Im Rahmen des Förderprogramms 'De-minimis' können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für folgende Maßnahmen erhalten:
·    Je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 3.600 Euro. Eine fahrzeugbezogene Maßnahme bezieht sich nach Art und Umfang auf ein Einzelfahrzeug. So sind beispielsweise alle für ein Fahrzeug benötigten Zurrgurte und weitere Ladungssicherungshilfsmittel als eine Maßnahme anzusehen (Maßnahme = optimale Ladungssicherung).
·    Je personenbezogene Maßnahme bis 1.400 Euro (z.B. Kosten für Sicherheitsausstattung oder Bekleidung des Fahrer- und Ladepersonals). Eine personenbezogene Maßnahme bezieht sich nach Art und Umfang auf eine Einzelperson. Als Einzelmaßnahme zählt hier beispielsweise die komplette Ausstattung eines Kraftfahrers mit Berufskleidung.
·    Je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 2.500 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen). Die Maßnahme zur Effizienzsteigerung ist auf das antragstellende Unternehmen bezogen.
Die Anträge für die Förderung für 2010 können seit dem 01.11.2009 gestellt werden.
Was bei der Beantragung beachtet und nachgewiesen werden muss sowie weitergehende Informationen wie z.B. das Auszahlungsverfahren, Merkblätter und Antragsvordrucke finden Sie unter: http://www.bag.bund.de



Aus- und Weiterbildung

Im Rahmen des Förderprogramms 'Aus- und Weiterbildung' können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse für folgende Maßnahmen erhalten:
·    Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin (Es können Zuschüsse von 60% bis 70% gewährt werden)
·    Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Lehrgänge, Seminare und Schulungen, wie auch wir sie anbieten). Die Antragsfrist endet am 15.02.2010 (entscheidend ist der Antragseingang beim BAG).
Weitere Informationen zum Antragsverfahren, Auszahlungsverfahren, Merkblätter und Antragsvordrucke finden Sie unter: http://www.bag.bund.de



IWiN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Mit diesem Förderprogramm werden folgende Qualifizierungsmaßnahmen gefördert:
·    Die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen (wie Seminare zur Fortbildung) oder
·    Die Vermittlung von methodischen Kenntnissen(z.B. Moderation, Präsentation) oder
·    Die Stärkung der Sozialkompetenz (Kommunikation) im Beruf.
Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden. Weitere Informationen unter anderem zum Antragsverfahren finden Sie unter: http://iwin-niedersachsen.de   



Wegebau

Weitere Förderungsmöglichkeiten, wie Wegebau für Beschäftige, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben sind interessant für alle Unternehmen, die ältere Mitarbeiter beschäftigen!
Link zur Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27584/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A053-Rehabilitanden/Allgemein/Arbeitgeberinformationen-Foerderung-der-.html

 

Bildungsprämie

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie bedeutet: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (ab 1.1.2010 bis zu 500 Euro, vorher bis zu 154 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Voraussetzungen: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern. Prämienberechtigt sind auch unsere Seminare der Berufskraftfahrer-Weiterbildung. http://www.bildungspraemie.info

(bitte die oben aufgeführten Links in die Statuszeile Ihres Browsers kopieren)

Anmerkung: Auch unsere Seminare sind grundsätzlich auf verschiedene Weise / unterschiedlich förderungsberechtigt.

Unser Tipp: Nutzen Sie Ihr Recht auf finanzielle Förderungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei,


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